Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Unsere Lieferungen, Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich und ausdrücklich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt somit gleichfalls auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon ob die Geschäftsbedingungen ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt wurden.

1 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Wir halten uns bis zu 3 Monate ab Angebotserstellung an diese gebunden. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen nicht befugt, soweit diese über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Hausmeister-Service-Verträge (H-S-Vertrag) werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorerst auf Probe bis 3 Monate geschlossen. Erfolgt in der Probezeit keine Kündigung des Vertrages tritt automatisch ein unbefristeter H-S-Vertrag in Kraft. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr beginnend ab Ende des Probevertrages und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wurde. Er kann nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des H-S-Vertrages durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner. Für andere Aufträge als H-S-Vertrag, insbesondere für Regieaufträge und Reparatur-aufträge gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Bestimmungen.

2 Objekteinweisung

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Erfolgt eine Einweisung gleich aus welchen Gründen nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht schadenersatzpflichtig machen. Belehrungen und Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren, und durch Unterschrift der Teilnehmer zu bestätigen.

3 Umfang und Durchführung der Leistungen

Im Rahmen des H-S-Vertrag übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit drei Stunden je Vorgang nicht überschreitet. Zeit, Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Hiervon ausgenommen sind Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist der Auftragnehmer bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

4 Preise

Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungs-zeitpunktgültigen Preise des Auftragnehmers. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

5 Lieferung und Leistung

Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach Abklärung aller Details und Übergabe aller benötigten Unterlagen, Gegenstände etc. und setzen insofern die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unwettererscheinungen etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse berechtigen uns, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern unter Beachtung der Auftragslage.

6 Teilleistungen

Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeister-Service-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt innerhalb von zwei Tagen vorhandene Mängel der Leistung (Reklamationen – siehe § 9).

8 Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Großwohnanlagen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen.

9 Mängel der Sache

Ist erbrachte Leistung mangelhaft, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) verpflichtet. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungs-pflicht, nicht am gleichen Tag Einwendungen erhebt. Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.

10 Zahlungsmodalitäten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im H-S-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung bis spätestens zum 3. Werktag nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das vom Auftragnehmer bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto zu überweisen. Sollte der Leistungsempfänger die vereinbarte Zahlungsbedingung nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (BGB § 247 (1) nF) zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig und der volle Leistungsbetrag entsprechend der Preisliste kommt zur Forderung. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen oder Vorauskasse verlangen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Bautzen vereinbart.

Stand: 14.04.2011

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